Feuerwehrmitglieder mit einen B-Führerschein dürfen seit 2011 auch Feuerwehrfahrzeuge bis zu 5,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht lenken.
Voraussetzung sind hierzu eine theoretischen Ausbildung in Verkehrsrecht, Fahrzeugtechnik, Fahrphysik und Gefahrenlehre (3 Unterrichtseinheiten). Einer praktischen Ausbildung die eine Einschulung und Zustandsüberprüfung am Fhzg. und Fahrübungen umfasst (5 UE). Und zum Schluss ein Prüfung bei der von 20 gestellten Fragen 16 richtig beantwortet werden müssen sowie eine Fahrübung bei der mehrere Aufgaben zu bewältigen sind.
Bei der Mitgliederversammlung am 6. Jänner wurden durch Kdt. OBI Willibald Neunteufl, BM Martin Salzer zum Ausbilder und BM Gerhard Neunteufl zum Prüfer bestellt.

BM Gerhard Neunteufl und BM Martin Salzer
In den nächsten Monaten wird mit der Ausbildung begonnen. Per SMS-Alarmierung werden alle zeitgerecht Informiert.
Alle Kameraden die Interesse haben können daran teilnehmen.
Von Seiten des Kommandos wird ersucht, dass alle B-Führerscheinbesitzer sich dieser Prüfung unterziehen.
Foto FF, Text: HBI Erich Weixelbraun